auf den spuren der nomaden

Die Nomadenhochzeit

Die Hochzeit ist das wichtigste Ereignis im Leben der Nomaden, sie übertrifft in ihrem Stellenwert die Geburt und den Tod. Die Gründung einer Familie bedeutet neben der Sicherung von Nachkommen auch die Loslösung von der väterlichen Familie und damit das Erreichen einer wirtschaftlichen und sozialen Eigenständigkeit.

Die Nachkommenschaft dient als Beweis einer zufriedenen Sexualität der Ehepartner; darauf wird besonderen Wert gelegt. Der wirtschaftliche Aspekt der Heirat spielt ebenfalls eine grossa Rolle: die Braut bringt als Mitgift (Jehasieh) das Nötige zum Haushalt mit. Bei manchen Stämmen fängt die Familie der zukünftigen Braut schon zwei Jahre vor der Hochzeit an, die Ausstattung zu besorgen. Der Bräutigam erhält für den zukünftigen Haushalt einen Anteil vom Besitz des Vaters, sei es in Form von Lämmern oder Nutzgegenständen. Die Grösse dieses Anteils ist von der Anzahl der Söhne abhängig. Manchmal bekommt die Mutter der Braut vom Bräutigam einen Betrag (Schirbaha), der ebenfalls für den zukünftigen Haushalt ausgegeben wird. Die Frauen beider Verwandtschaften helfen beim Weben der Zeltbahnen für das neue Zelt. Die Braut webt und knüpft Vorratstaschen, ein Paar Kleiderkoffer, Teppiche und Kelims für den neuen Haushalt. Dabei ist sie darauf bedacht, besonders fein und exakt zu arbeiten, sollen doch die zukünftigen Schwiegereltern einen guten Eindruck von ihr erhalten.

Die Hochzeit wird von den Eltern gesteuert: sie bestimmen den Partner ihrer Kinder über deren Zuneigung und Gefühle hinweg. Falls sich diese in einen nicht von den Eltern bestimmten Partner verliebt haben und sich für ihn entscheiden, bleibt oft die Flucht als einziger Ausweg. In vielen Fällen kann dies Hass- und Rachegefühle bei der Familie der Tochter auslösen. Um sich zu retten, wendet sich das Paar an eine weise Respektsperson des Stammes. Die Heirat von Cousin und Cousine, also miteinander verwandten Paaren, ist durchaus geschätzt und kommt öfters vor. Bei gewissen Stämmen spielt die Angehörigkeit zu sozialen Schichten eine massgebende Rolle. Eine Verbindung zu anderen Schichten ist ausgeschlossen

In der Regel heiraten heutzutage die Mädchen mit 14 und die Knaben mit 18 Jahren. Bei einigen Stämmen wird durch eine überhöhte Forderung des Beitrages, den der Bräutigam zu entrichten hat, versucht, die junge Frau an das elterliche Zelt zu binden; sie soll als Arbeitskraft der Familie erhalten bleiben. Die Töchter können so bis zum Alter von 25 Jahren dem Elternhaus verpflichtet werden.

Der Bräutigam begibt sich mit seiner Familie zu den Eltern der zukünftigen Braut, will er um ihre Hand bitten. Nachdem der Beitrag des Bräutigams (Schirbeha) festgelegt worden ist, feiern die meisten Stämmen ein Verlobungsfest.

Am Hochzeitstag kennzeichnet die Familie des Bräutigams ihr Zelt mit einer roten oder blauen Pfanne - sie ist nun bereit Gäste willkommen zu heissen und zu bedienen. Den ganzen Tag über werden Speisen, Tee, Zigaretten und Wasserpfeife angeboten, häufig in Begleitung von Tanz und Musik. Die Frauen empfangen die Gäste mit rhythmischem Klatschen und mit grellen Tönen, während die Männer Spiele zu Pferd organisieren. Alle tragen ihre Festkleider. Die Braut wird im eigenen Zelt von ihrer weiblichen Verwandtschaft für die Hochzeit hergerichtet. Das Haar wird mit Öl beträufelt und gekämmt, die Körperhaare werden entfernt und die Hand- und Fussflächen mit Henna gefärbt. Gleichzeitig wird der Bräutigam in seinem Zelt von einem Coiffeur frisiert und rasiert. Ansehliessend badet er in einem anderen Zelt und entfernt sich die Körperhaare.

Die weiblichen Verwandten singen und klatschen ausserhalb des Zeltes: «Mein Bruder badet um sich süss zu machen; befestigt sein Pferd weit weg vom Bad! ... » Ausserhalb des Zeltes zieht er die Hochzeitskleider an. Währenddem wird sein Kopf mit Rosinen und Salz beworfen. Die Braut wird von Verwandten des Bräutigams mit dem geschmückten Pferd abgeholt. Ein acht- bis neunjähriger Junge steigt vor der Braut auf das bereitgestellte Pferd und begleitet sie auf ihrem Weg zum Bräutigam. Es symbolisiert den Wunsch eines männlichen Nachkommens als Erstgeburt. Beim Eintreffen der Braut will der Bräutigam sie empfangen, wird aber von den Begleitern ins Zelt zurückgejagt und darf sie erst danach vom Pferd abheben. Der Brautvater verlangt nun eine Gabe (Parenjun). Der Bräutigam verspricht ihm ein Dromedar oder ein den Forderungen entsprechendes Tier. Erst jetzt darf die Braut ins Zelt geführt werden. Die junge Frau begibt sich schamrot in eine Ecke des Zeltes, welche sie auch nicht wieder verlässt. Sie beteiligt sich also nicht an den Feierlichkeiten. Erst bei Sonnenuntergang kommt der Bräutigam mit einer Respektsperson, die dann seine Hand der Braut reicht. Ein Verwandter des Bräutigams steht vor dem Zelt Wache und schiesst nach Vollziehung dieses Aktes einen Schuss in die Luft. Sollte die Braut keine Jungfrau sein, darf sich der Bräutigam scheiden lassen, ohne die­ von den Eltern der Braut verlangte Summe (Mehrijeh) zu zahlen. Er kann sogar den an die Mutter der Braut gezahlten Betrag (Schirbeha) zurückverlangen.

 

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