Wer reinigt der spart

Diesen Werbesatz können Sie an einigen Ladentüren von Orientteppich- Anbietern lesen! Es ist richtig: Teppiche und Flachgewebe verschmutzen unmerklich, aber stetig.

Die Reinigung von Orientteppichen ist für uns als Orientteppich-Anbieter eine Dienstleistung der Kategorie «après vente». Wir vermitteln also Ihre zu reinigenden Teppiche an einen ausgewiesenen Fachmann, der die notwendigen Arbeiten wie Waschen, Spannen, Mottenschutz, Geruchsentfernung, Nachscheren und Nachglänzen ausführt.

Mit dieser Dienstleistung sind allerdings auch einige Risiken verbunden, die verschiedentlich zu Haftungsstreitigkeiten führen.

Ein grosses Unternehmen der Schweizer Reinigungsbranche schreibt in «Allgemeinen Lieferbedingungen»

zum Beispiel: Mängel am eingelieferten Gut: Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Gutes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. durch ungenügende Echtheit von Färbungen, frühere unsachgemässe Behandlung und andere verborgene Mängel).

Haftung: Jede Haftung für Schäden, die auf Mängel am eingelieferten Gut zurückzuführen sind, wird abgelehnt. Im übrigen besteht eine Haftung nur insoweit, als sie nachweislich eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist auf den Gebrauchswert des Stückes begrenzt, jedoch höchstens auf den 20-fachen Reinigungspreis.

Diese Lieferbedingungen können für uns recht happig werden, wenn wir Sie bei der Annahme des Auftrags nicht auf diese Risiken speziell hinweisen. Tun wir das nämlich nicht, tragen wir als Fachgeschäft Ihnen gegenüber die ganze Verantwortung. Arbeiten wir mit diesem Unternehmen zusammen, gelten diese Haftungsausschlüsse logischerweise auch für uns, eine Regress- Möglichkeit ist somit ausgeschlossen.

Hier ein Beispiel: Wir übergeben unserem Reiniger Ihren alten Kaukasen, für welchen Sie vor zehn Jahren Fr. 8 000.– bezahlt haben. Bei der einfachen fachmännischen Warenschau wird der roten Farbe zu wenig Achtung geschenkt. Nach der Wäsche sind alle hellen Stellen rosafarben, der Teppich ist als ganzes unansehnlich. Nach langem Hin und Her ist dem Wäscher eine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachzuweisen. Er vergütet Ihnen nun 20 x Fr. 60.–, also lediglich Fr. 1 200.–! Sind Sie mit einer solchen Vergütung zufrieden?

Sie sehen also, dass wir als Fachgeschäfte manchmal Aufträge annehmen, für deren Ausführung auch wir keine Haftung übernehmen können. Nehmen Sie es uns deshalb nicht übel, wenn wir Sie bei der Auftragsannahme bitten, die «Allgemeinen Lieferbedingungen» einzusehen und diese zu unterzeichnen.

Dies alles soll Sie aber nicht entmutigen, denn in den meisten Fällen können wir die Reinigung Ihrer schönsten Stücke zur vollsten Zufriedenheit ausführen.

 

Schweizerische
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